Für Eilige und Betroffene mit wenig Konzentration:
Ausführlicher - Meine Geschichte war wie folgt:
Schwierig.
Zum Zeitpunkt des Schreibens bin ich gerade noch in der medizinischen Rehabilitation.
Meine Rehabilitation war von Seiten der DRV auf 5 Woche bewilligt, ich hatte die Möglichkeit auf 7 Wochen zu verlängern und bin darum auch froh.
Fünf Wochen sind schneller vorbei als man sich vorstellt. Von daher kann ich es nur jedem empfehlen eine Verlängerung in Betracht zu ziehen und auch eigeninitiativ frühzeitig anzusprechen.
Die Reha-Klinik hatte ihren Schwerpunkt auf “körperorientierten Therapien”, was soviel heißt, dass versucht wird über eine Verbesserung des Wohlbefindens des Körpers die Psyche zu verbessern. Ich fand das körperorientierte Konzept sehr gut ausgearbeitet.
Die psychologischen Angebote fand ich für meinen Geschmack ausbaufähig - mir mangelte es hier an Tiefgang.
Womit ich in der Reha fast schon überrumpelt wurde, war die “sozial-medizinische Beurteilung”.
Die psychologischen Einzelkontakte fokussierten sich fast ausschließlich darauf hier ein Ergebnis herbeizuführen, ebenso die Kontakte mit dem Sozialdienst.
Wie ich es wahrgenommen habe, ist die Klinik hier im Auftrag des Kostenträgers - der Rentenversicherung - unterwegs.
Das hat mich enttäuscht, da ich mir in den Einzelkontakten eine stärkere Aufarbeitung der psychosomatischen Beschwerden gewünscht und erwartet hätte.
Ergebnis der Sozial-medizinischen Beurteilung
Ich selbst habe mich für einen befristeten Zeitraum von 1-2 Jahren in einer Teil-EU-Rente gesehen und danach wieder voll arbeitsfähig für meinen bisherigen Beruf.
Die Klinik kam zu dem Schluss, dass ich nach einer weiteren vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sowohl für meinen bisherigen Beruf als auch den allgemeinen Arbeitsmarkt wieder voll arbeitsfähig sein werde und damit zeitnah eine Wiedereingliederung durchführen könne.
Hier führte ich mit der Klinik teils sehr hitzige Diskussionen, da diese Einschätzung deutlich von meiner aktuellen Selbsteinschätzung abweicht.
Der größte Hammer kam für mich, dass die Vorgabe der Rentenversicherung sei, dass die Wiedereingliederung in 4 Wochen abzuschließen sei.
Nach zwei Jahren anhaltender Arbeitsunfähigkeit und ich werde nicht “geheilt” aus der Klinik entlassen, soll ich in 4 Wochen von 0 auf 100 kommen.
Das hat mich im ersten moment massiv verärgert und auch mit sehr starken Ängsten konfrontiert.
An diesem Thema werde ich wohl auch noch eine Weile zu kauen haben.
Was mir von der Klinik allerdings hierzu auch gesagt wurde:
Der verfasste Plan der Wiedereingliederung ist eben ein Plan und der Plan kann auch angepasst werden, wenn sich herausstellt, dass er so nicht funktioniert.
Hier hoffe ich nun darauf, dass mein behandelnder Arzt mitspielen wird.
Es hat mir etwas geholfen mich mit der Beurteilung anzufreunden, dass ich vorab schon mit Freunden und Verwandten hierüber gesprochen habe und deren Einschätzung zu meinem gesundheitlichen Befinden gehört habe.
Interessanterweise sieht mich auch in diesem Kreis niemand als befristeter Teil-EU-Rentner, sondern mehr in der Wiedereingliederung, teilweise noch in einem LTA.
Ich habe außerdem noch für mich als Selbsttest den Mini-ICF-App der DRV durchgeführt.
Laut diesem Artikel sind das die Kriterien, welche als Grundlage für die sozial-medizinische Einschätzung - und insbesondere einer EM-Rente - dienen
Auch hier erfülle ich im Selbsttest nicht einmal ansatzweise die Kriterien für eine EM-Rente.
Ich hoffe an der Stelle sehr stark, dass Personen im Außen gerade mehr sehen als ich selbst und die Prognose stimmt.
Übergangsgeld
Mir wurde während der Reha mitgeteilt, dass das Übergangsgeld nach Ende unmittelbar ausgezahlt werden würde.
Dem war nicht so und ich habe über 3 Monate auf Auszahlung gewartet.
Erst nach 2 Monaten wurde ich von der DRV kontaktiert, dass ich noch Unterlagen einreichen sollte - in meinem Fall den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Wäre ich nochmal in der Situation würde ich zeitnah nach der Reha Kontakt mit der DRV aufnehmen um zu erfragen, ob alle Unterlagen zur Auszahlung des Übergangsgeldes vorliegen.